In der Sozialgeschichte der Menschheit spielt die Landwirtschaft eine herausragende Rolle. Die "Entdeckung" der Landwirtschaft führte dazu, dass Jäger und Sammler sesshaft wurden. Größere Sozialverbände entstanden, die Versorgung der Gemeinschaft ließ sich nun vorausschauend planen. Bis ins 20. Jahrhundert hinein war das Wohlergehen einer Gesellschaft vom Wohlergehen der regionalen Landwirtschaft abhängig. Dies spiegelte sich auch in den Arbeitsverhältnissen wider: Zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren in Deutschland etwa 38 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung in der Landwirtschaft tätig (vgl. DBV 2018: 10). In den Ländern des globalen Südens ist die Landwirtschaft auch heute noch oft für die große Mehrheit der Bevölkerung die Lebensgrundlage.
Die Industrialisierung hat bereits im 19. Jahrhundert zu Umbrüchen in der Landwirtschaft und zu einer Verarmung ländlicher Regionen geführt (vgl. die Weberaufstände in Schlesien und andernorts). Beschleunigt wurde der durch die Industrialisierung bedingte Umbruch der Landwirtschaft aber vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg. Seitdem lässt sich das Prinzip "Wachsen oder Weichen" beobachten: Landwirtschaftliche Betriebe werden immer größer, kleine Betriebe geben auf oder werden im Nebenerwerb weitergeführt. Dies spiegelt sich auch in den Zahlen der Beschäftigten wider: In den 50er Jahren waren noch rund 24 Prozent der westdeutschen Erwerbstätigen in der Landwirtschaft tätig, 2016 waren es lediglich 1,6 Prozent der bundesweit Beschäftigten!
Immer weniger Menschen sind daher mit landwirtschaftlichen Arbeitsprozessen unmittelbar vertraut. Zugleich hat der Strukturwandel in der Landwirtschaft vielfältige Folgen für die ländlichen Räume: Kulturlandschaften verändern sich, weil Betriebe ihre größer gewordenen Flächen effektiv bewirtschaften wollen und entsprechende Anpassungsmaßnahmen vornehmen. Das soziale Gefüge und Miteinander in den Orten ändert sich, wenn Menschen nicht mehr auf ihren Feldern arbeiten, sondern als Pendler in die Stadt fahren und nur am Abend oder Wochenende präsent sind.
Gesamtgesellschaftlich ist die Landwirtschaft in die Diskussion geraten: Fleischskandale und schockierende Aufnahmen aus Ställen führen seit Jahren zu Debatten über angemessene Formen der Nutztierhaltung. Regionen mit intensiver Nutztierhaltung sehen sich verstärkt vor der Herausforderung, dass ihr Grundwasser aufgrund der Gülleausbringung einen zu hohen Nitratgehalt aufweist – der Europäische Gerichtshof hat die Bundesrepublik am 21. Juni 2018 wegen der Nicht-Beachtung der EU-Wasserrahmenrichtlinie verurteilt (vgl. dpa 2018). Berichte über Bienensterben und den starken Rückgang von Insekten und Vögeln gerade auch in ländlichen Räumen werfen die Frage auf, wie in Regionen mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung biologische Vielfalt (Biodiversität) gewahrt werden kann. Wie also soll eine ethisch verantwortliche Landwirtschaft in Zukunft aussehen?

    Basisinformationen

    a. Interessenskonflikte

    Ethische Entscheidungen werden dort nötig, wo verschiedene Interessen und Handlungsalternativen aufeinander treffen und Werthaltungen in die Entscheidungsfindung einfließen. Bei der Frage nach der Landwirtschaft der Zukunft treffen vielfältige Interessen aufeinander; ethische Entscheidung bedeutet daher immer ein Abwägen zwischen diesen Interessen und den mit ihnen verbundenen Werthaltungen und Handlungsalternativen. Mitunter ergeben sich daraus Dilemma-Situationen, in denen jeweils für das eine als auch das andere Handeln gute Gründe zu finden sind.
    Ohne Anspruch auf Vollständigkeit lässt sich mit Blick auf die Landwirtschaft folgendes Interessengeflecht zeichnen:

    • Landwirtinnen und Landwirte und ihre Familien haben das Interesse, mit einem vertretbaren Aufwand an Zeit und Geld ein für die Familie auskömmliches und zukunftssicherndes Einkommen zu erwirtschaften.
    • Konsumentinnen und Konsumenten haben ein Interesse an gesundheitlich unbedenklichen, qualitativ guten und für sie bezahlbaren Lebensmitteln.
    • Staaten und Regierungen haben ein Interesse an einer gesicherten Lebensmittelversorgung für ihre Bevölkerung.
    • Verarbeitende Betriebe und Lebensmitteleinzelhandel haben ein Interesse an einer zuverlässigen und möglichst günstigen Versorgung mit Rohstoffen.
    • Viele Teile der Bevölkerung haben ein Interesse an dem Erhalt der Kulturlandschaften als Erholungsräumen.
    • Die Weltgemeinschaft hat ein Interesse an dem Erhalt der biologischen Vielfalt (Biodiversität) und der Begrenzung des Klimawandels.
    • Nutztiere haben ein Interesse an möglichst artgerechten Lebensbedingungen in der Nutztierhaltung.
    • Zukünftige Generationen haben ein Interesse an einem Planet Erde, der auch für sie noch lebenswert ist.

    Die beiden letztgenannten Interessengruppen (Nutztiere und zukünftige Generationen) können ihre Interessen nicht eigenständig zum Ausdruck bringen, sollten jedoch bei ethischen Entscheidungen auf jeden Fall mitbedacht werden.

    Ein kurzer Blick auf das skizzierte Interessensgeflecht reicht, um zu erkennen wo die ethischen Konflikte zu finden sind.

    • Ein Konfliktfeld besteht zwischen den individuellen Zielen und Interessen der Grundeigentümer oder -besitzer und dem Gemeinwohl: Um den Lebensunterhalt seiner Familie zu sichern, ist ein Landwirt bestrebt möglichst effizient auf seinen Flächen zu arbeiten. Da die Mechanisierung auch vor der Landwirtschaft nicht Halt gemacht hat, bedeutet dies Flächen zusammen zu legen und Einheiten zu schaffen, die mit den entsprechenden Maschinen gut bearbeitbar sind. Kulturlandschaften verändern sich dadurch. Lebensräume für Vögel, Insekten und Nicht-Nutzpflanzen können verloren gehen.
    • "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.", heißt es in Art. 14, Abs. 2 des deutschen Grundgesetzes – in der Diskussion um die Zukunft der Landwirtschaft werden der Konflikt und die Herausforderungen, die dieser bedeutet, immer wieder sichtbar. Gelöst wird er gegenwärtig so, dass landwirtschaftliche Betriebe für Landschaftspflege- und Naturschutzleistungen Sonderzahlungen der EU bzw. des Bundes oder der Länder erhalten.
    • Ein ähnliches Konfliktfeld eröffnet sich zwischen den Zielen der Versorgungssicherheit und des Erhalts von Kulturlandschaften und biologischer Vielfalt: Landwirtschaftliche Verbände begründen die Intensivierung sowohl der pflanzlichen als auch der tierischen Produktion regelmäßig damit, dass nur auf diese Weise die Versorgung einer auf fast 10 Mrd. Menschen angestiegenen Weltbevölkerung zu gewährleisten sei. Die kirchlichen Werke der internationalen Zusammenarbeit, aber auch die Welternährungsorganisation gehen dagegen davon aus, dass in den Ländern des globalen Südens Ernährungssicherheit nur durch eine Stärkung kleinbäuerlicher Strukturen und nicht durch Intensivbetriebe oder Nahrungsmittelexporte der Länder des globalen Nordens zu erreichen ist (vgl. FAO 2017 und FAO 2014). Ein erster Konflikt besteht hier also schon bei der Frage nach den Wegen, auf denen das Ziel der Ernährungssicherheit zu erreichen ist. Weitere Konflikte ergeben sich aber, sobald das Ziel der Versorgungssicherheit gegen das Ziel des Erhalts der biologischen Vielfalt oder des Klimaschutzes abgewogen wird.
    • Biogene Kraftstoffe bieten Chancen, die Treibhausgasemissionen und damit den Klimawandel zu begrenzen, können aber zu einem Konkurrenzdruck der Flächennutzung führen, der seit etlichen Jahren zu einer intensiven "Teller-oder-Tank-Diskussion" geführt hat.
    • Ein weiterer Konflikt ergibt sich aus rein ökonomischer Betrachtung, denn natürlich stehen die ökonomischen Interessen der unterschiedlichen Interessensgruppen Landwirt, verarbeitender Betrieb und Konsument/Konsumentin zueinander in Konflikt.

    In der Diskussion um die Zukunft der Landwirtschaft zeigen sich so exemplarisch die Ziel- und Wertkonflikte jeder Nachhaltigkeitsdiskussion, in der in aller Regel die soziale, die ökonomische und die ökologische Dimension von Nachhaltigkeit miteinander in Beziehung gesetzt werden müssen.
     

    b. Ethische Perspektiven

    Die Kammer für nachhaltige Entwicklung der EKD hat sich im Jahr 2012 intensiv mit der Frage nach der Ernährungssicherheit beschäftigt und stellt in ihren Schlussfolgerungen diesem Begriff die Forderung nach Ernährungssouveränität gegenüber: Ein Land müsse seine Ernährung eigenständig sicherstellen können, es gebe ein Recht auf Nahrung. Daraus folgt für die Kammer: "Die schrankenlose Anwendung des Eigentumsbegriffs auf Nahrungsmittel und die mit der Erzeugung und Vermarktung von Nahrungsmitteln verbundenen Rechtsgarantien kollidieren immer deutlicher mit den Ansprüchen derjenigen, deren Recht auf Nahrung nicht eingelöst ist. Dies schließt auch die Ansprüche zukünftiger Generationen darauf ein, kultivierbares Land, sauberes Trinkwasser, reine Luft und ein die Wachstumszyklen förderndes Klima vorzufinden. Mit der Globalisierung geht aber ein Wettlauf der Aneignung von produktiven Böden oder lebenswichtigen Wasserressourcen einher. Der Handel mit Nahrungsmitteln ist denselben Marktgesetzen wie jede andere Handelstätigkeit unterworfen, und Spekulationen auf Nahrungsmittelproduktion und Preisentwicklungen nehmen zu. Ziel mancher Nahrungsmittelproduzenten ist es, Märkte für ihre Produkte zu öffnen, Gewinnmöglichkeiten über Patente zu maximieren und Produktionsketten zu monopolisieren.
    Aus christlicher Perspektive ist dies insofern ethisch fragwürdig, als Nahrung nicht vorrangig als Eigentumsangelegenheit definiert werden kann. Nahrung und benötigte Produktionsmittel sind auch Kulturgut, Gemeinschaftsangelegenheit, Ressource der Zukunft, Besitz kommender Generationen." (EKD 2015)

    Die Kammer fordert eine Neuorientierung der Agrarpolitik, die der Multifunktionalität der Landwirtschaft Rechnung trägt und sich an dem Kriterium einer nachhaltigen Landnutzung orientiert. Leitwerte müssten "Gemeinwohlorientierung, entwicklungspolitische Kohärenz, (…) Erhalt der natürlichen Ressourcen und (…) Schutz der Gemeingüter" sein (ebd.: 86). Es folgt in den Kapiteln 5.2. und 5.3. ein ausführlicher Katalog von Empfehlungen an EU und Bundesregierung, auf den hier ausdrücklich verwiesen sei.

    Im folgenden Abschnitt soll weniger eine vertiefende Debatte geführt werden, da die wesentlichen Konflikte und Fragestellungen in den Basisinformationen bereits angesprochen worden sind. Vielmehr sollen einige, für die ethische Urteilsfindung wesentliche Kriterien noch einmal ausführlicher dargestellt werden.
     

    a. Bebauen und bewahren

    Spätestens seit dem durch den Ökumenischen Rat der Kirchen im Jahr 1983 angestoßenen "Konziliaren Prozess: Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung" ist der Auftrag Gottes an den Menschen, den Garten Eden zu "bebauen und bewahren" (Gen/ 1. Mose 2,15) zum Leitgedanken christlicher Umweltethik geworden.
    Der Auftrag beinhaltet die Freiheit der Menschen zum Kulturschaffen und dazu, die Ressourcen dieser Erde zu nutzen – das bringt das "bebauen" zum Ausdruck, er beinhaltet aber genauso die Verpflichtung, mit den Ressourcen dieser Erde – theologisch gesprochen: mit den Geschöpfen Gottes – pfleglich und verantwortlich umzugehen – das meint das "bewahren".
    Die Ökumenische Weltversammlung von Seoul 1990 formuliert daher als eine der Grundüberzeugungen der weltweiten Christenheit: "Wir bekräftigen, dass die Erde Gott gehört. Das Land und die Gewässer bedeuten Leben für die Menschen […]. Wir bekräftigen deshalb, dass das Land Gott gehört. Der Mensch soll Boden und Gewässer so nutzen, dass die Erde regelmäßig ihre lebensspendende Kraft wiederherstellen kann, dass ihre Unversehrtheit geschützt wird und dass die Tiere und Lebewesen den Raum zum Leben haben, den sie brauchen. Wir werden jeder Politik widerstehen, die Land als bloße Ware behandelt […]. Wir verpflichten uns zur Solidarität mit Urvölkern, die um ihre Kultur, ihre Spiritualität und ihre Rechte auf Grund und Boden sowie auf Gewässer kämpfen. Wir verpflichten uns zur Solidarität mit Landarbeitern und armen Bauern, die sich für eine Bodenreform einsetzen, sowie mit den Saisonlandarbeitern. Wir verpflichten uns außerdem, den ökologisch notwendigen Lebensraum anderer Lebewesen zu achten." (Schmitthenner 1990: 153f.)
    In den Texten der Evangelischen Kirche in Deutschland, aber auch der Deutschen Bischofskonferenz zu Fragestellungen der Landwirtschaft, lassen sich diese Verpflichtungen regelmäßig wiederfinden.
     

    b. Nachhaltigkeit

    "Nachhaltigkeit" ist im beginnenden 21. Jahrhundert nahezu zum Modewort geworden. Ganz unterschiedliche Handlungsweisen und Strategien werden als "nachhaltig" bezeichnet; es gibt kaum mehr ein Unternehmen, das nicht einen "Nachhaltigkeitsbericht" veröffentlicht. Nicht selten muss dabei kritisch gefragt werden, was die jeweiligen Autorinnen und Autoren unter Nachhaltigkeit verstehen.
    Dass Nachhaltigkeit weltweit zum (sehr unterschiedlich gefüllten) Leitmotiv politischen und wirtschaftlichen Handelns geworden ist, ist auf UN-Konferenzen zu Umwelt und Entwicklung seit den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts zurückzuführen. Die Vereinten Nationen erkennen in dieser Zeit, dass die "Entwicklung" der Länder des globalen Südens häufig mit einer intensiven Umweltzerstörung einhergeht. Die Konferenzen versuchen daher, Entwicklung und Umweltschutz zusammenzudenken. Der sog. Brundtlandbericht von 1987 entfaltet dann das Leitmotiv der Nachhaltigkeit als einer ökologisch und sozial verantwortlichen Entwicklung: "Nachhaltig ist eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der gegenwärtigen Generation erfüllt, ohne der künftigen die Möglichkeiten zu nehmen, ihre Bedürfnisse zu erfüllen"(Vogt 2009: 118). Beim Erdgipfel von Rio de Janeiro im Jahr 1992 wird dieses Leitbild der Nachhaltigkeit allgemein anerkannt.
    Der Ursprung des Begriffs Nachhaltigkeit geht allerdings bis ins Jahr 1713 zurück. Im 15. und 16. Jahrhundert waren die Wälder in Deutschland so intensiv genutzt worden, dass es zu einem Holznotstand kam und immer mehr Forstverwaltungen sich zu einer Regulierung der Waldwirtschaft genötigt sahen. Der Leiter des kursächsischen Bergamtes Freiberg, Hans Carl von Carlowitz, formulierte daher in seiner "Sylvicultura Oeconomica" des Jahres 1713 das Prinzip der nachhaltigen Forstwirtschaft:
    "Wird derhalben die größte Kunst, Wissenschaft, Fleiß und Einrichtung hiesiger Lande darinnen beruhen / wie eine sothane Conservation und Anbau des Holzes anzustellen (sei), dass es eine continuierliche beständige und nachhaltende Nutzung gebe, weil es eine unentbehrliche Sache ist, ohne welche das Land in seinem Esse [=Dasein] nicht bleiben mag" (von Carlowitz, 2000: 105, zitiert nach ebd.: 115).
    Ist es Carlowitz‘ Anliegen auf ökologische Nachhaltigkeit zu achten, um ökonomische Nachhaltigkeit zu gewährleisten, so kommt in der gegenwärtigen Nachhaltigkeitsdiskussion eine dritte Dimension der Nachhaltigkeit dazu, nämlich die soziale Dimension. Die UN sind davon überzeugt, dass Armutsbekämpfung und Umweltschutz Hand in Hand gehen (müssen). Man spricht daher häufig vom Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit. Umstritten ist, wie weit diese drei Säulen gleichberechtigt nebeneinander stehen und inwieweit natürliche Ressourcen durch technische Innovation ersetzt werden können ("schwache Nachhaltigkeit") oder ob ökologische Nachhaltigkeit und also der Schutz der natürlichen Ressourcen die Voraussetzung dafür bilden, zu ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit zu gelangen ("starke Nachhaltigkeit", "ökologische Ökonomie").
     

    c. Biologische Vielfalt (Biodiversität)

    Die Vielfalt von Lebewesen (Artenvielfalt) auf dem Planeten Erde ist enorm. Viele von ihnen sind noch gar nicht wissenschaftlich erforscht. Allerdings wird auch die Liste der ausgestorbenen oder vom Aussterben bedrohten Arten ("Rote Liste" (vgl. WWF Deutschland)) immer größer. Bei dem bereits erwähnten UN-Erd-Gipfel in Rio de Janeiro 1992 wurde daher auch die UN-Biodiversitätskonvention verabschiedet, mit dem Ziel die biologische Vielfalt auf unserer Erde zu erhalten.
    Die Gründe für den Verlust an Biodiversität sind vielfältig und in ihrer Gewichtung nicht unumstritten. Das Umweltbundesamt nennt folgende Hauptursachen (Uba 2014):
    •    Veränderung der Landnutzung z.B. durch steigenden Flächenbedarf
    •    Klimawandel: Der Erderwärmung können sich zum Teil ganze Ökosysteme (wie Korallenriffe) nicht in der nötigen Geschwindigkeit anpassen.
    •    Flächenhafte Nähr- und Schadstoffbelastungen durch Landwirtschaft, Industrie und Verkehr
    •    Übernutzung der natürlichen Ressourcen
    •    Invasive Arten
    Nicht unberücksichtigt bleiben darf darüber hinaus, dass in der Lebensmittelproduktion immer weniger Rassen und Sorten genutzt werden. Alte Nutzpflanzenarten werden dadurch nicht mehr kultiviert. Als Gegenbewegung entstehen insbesondere in den Ländern des Globalen Südens zur Zeit verstärkt "Saatgutbanken", in denen das Saatgut solch regionaler Arten gesammelt, vermehrt und an Kleinbauern verteilt wird.
    Die Frage, wie die biologische Vielfalt unseres Planeten gewahrt werden kann, wird von den beiden Kirchen in Deutschland heute eng mit der Frage nach der Grünen Gentechnik und der ethischen Beurteilung von Bio-Patenten verbunden sowie mit der Bedeutung, die dem Boden als Grundlage allen Lebens zukommt.
    Die Kammer der EKD für nachhaltige Entwicklung sieht in ihrer Studie "Die Erde ist des Herrn und was darinnen ist. Biopatente und Ernährungssicherung aus christlicher Perspektive" (EKD 2012) Biopatente als weiteres Risiko für die biologische Vielfalt, da dadurch die freie Nachzucht von Pflanzen unmöglich werde.
    Die Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz ruft in ihrem Expertentext "Der bedrohte Boden" (Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz 2016) dazu auf, sowohl die Anstrengungen zur Begrenzung des Flächenverbrauchs als auch zum Schutz der Bodenqualität zu intensivieren und Bodenschutz als "Klima- und Biodiversitätsschutz" (S. 49) zu verstehen, da fruchtbaren Boden im vielfältigen Sinne Grundlage allen Lebens sei.
     

    d. Tierwohl, artgerechte Tierhaltung

    Insbesondere aufgrund der intensiven Tierhaltung ist die Landwirtschaft aktuell in der Diskussion: Gülleausbringung hat in verschiedenen Regionen Deutschlands zu einer deutlichen Nitratbelastung der Gewässer geführt und Tierschutzorganisationen führen mit Fotos und Videos regelmäßig Missstände in der Intensivtierhaltung vor Augen.
    In der rechtlichen und ethischen Diskussion sind die Begriffe "Tierrechte", "Tierwohl" und "artgerechte Tierhaltung" von entscheidender Bedeutung.
    Die Tierrechte-Bewegung spricht Tieren dieselben subjektiven (Schutz-)Rechte wie Menschen zu und fordert in der Regel einen völligen Verzicht auf die Nutzung von Tieren. "Es gibt keine ‘humane’ Möglichkeit Tiere zu nutzen" ist zum Beispiel der zentrale Claim der Tierrechtsorganisation PETA (PETA Deutschland e.V.). Im Recht der BRD galten Tiere bis 1986 als "Sachen", erst mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht" von 1990 wurde der Paragraph 90a in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt, der besagt, dass Tiere keine Sachen sind und durch besondere Gesetze geschützt werden. Allerdings sind auf Tiere weiterhin dieselben Vorschriften anzuwenden, die auch für Sachen gelten, soweit im Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist (BGB §90a).
    "Artgerechte Tierhaltung" und "Tierwohl" sind dagegen Begriffe aus Diskussionen, die darauf zielen innerhalb der Nutzung von Tieren das größtmögliche Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten. Die Öko-Anbauverbände stellen hier die höchsten Anforderungen an ihre Mitglieder, jedoch gibt es auch innerhalb der konventionellen Landwirtschaft ein steigendes Bewusstsein für das Thema und verschiedene Initiativen, die dazu beitragen sollen das Tierwohl zu fördern1 .
    Theologisch-ethisch ist in dieser Diskussion der Gedanke der "Mitgeschöpflichkeit" von Bedeutung, wie ihn schon Martin Luther in seiner Auslegung des Ersten Glaubensartikels im Kleinen Katechismus formuliert: "Ich glaube, dass Gott mich geschaffen hat samt aller Kreatur (...) und noch erhält." (Luther 1661, zitiert nach EKD) Papst Franziskus spricht in seiner Enzyklika "Laudato Sí" vom "Eigenwert" aller Kreatur bis dahin, dass jedes Geschöpf den Lobpreis Gottes singt und der Mensch kein Recht habe, diesen Lobpreis zum Verstummen zu bringen. (Papst Franziskus 2015)
     

    e. Sozialbindung des Eigentums

    Der Grundsatz "Eigentum verpflichtet" ist in Art. 14 Abs. 2 GG formuliert. Er besagt, dass auch Privateigentum dem Nutzen der Allgemeinheit dienen soll (bpb 2016). In der gesellschaftlichen Praxis führt er regelmäßig zu einer Vielzahl von Diskussionen, da durch ihn eine Interessenabwägung zwischen den partikularen Interessen des Eigentümers und den Interessen der Allgemeinheit unabdingbar ist (vgl. aktuell z.B. die Diskussion um bezahlbaren Wohnraum). In der Diskussion um die Zukunft der Landwirtschaft steht dieser Grundsatz vor allem dann auf dem Spiel, wenn wirtschaftliche Interessen des Landwirts mit Interessen der Allgemeinheit (Landschaftsschutz, Naturschutz, Erholungsfunktion des ländlichen Raumes) kollidieren.
     

    f. Ernährungssouveränität/Recht auf Nahrung

    Das Recht auf Nahrung, beziehungsweise angemessene Ernährung, gehört seit 1966 zu den sozialen Menschenrechten (IPwskR Art. 11, Abs. 1), seit dem Jahr 2000 gibt es einen Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zum Recht auf Nahrung (Mimkes), in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen ("Sustainable Development Goals") ist es als zweites von siebzehn Zielen benannt.
    Das Recht auf angemessene Ernährung sagt freilich noch nichts darüber aus, wie und durch wen diese Lebensmittel produziert werden. Insbesondere Kleinbauernorganisationen des Globalen Südens stellen daher diesem Recht auf Nahrung die Forderung nach Ernährungssouveränität gegenüber. Damit ist gemeint, dass jedes Land selbst fähig sein soll die Ernährung seiner Bevölkerung sicher zu stellen. Die bereits erwähnte Kammer-Studie der EKD "Unser tägliches Brot gib uns heute" schließt sich weitgehend dieser Forderung nach Ernährungssouveränität an.
     

    g. Ethik des Genug

    "Wachsen oder weichen" galt über viele Jahrzehnte als Entwicklungsprinzip der Landwirtschaft. Und nicht nur dort: Wachstum ist nach wie vor der Leitgedanke jeder wirtschaftlichen Entwicklung. Da immer deutlicher wird, dass Wachstum nur allzu oft auf Kosten der natürlichen Ressourcen des Planeten geschieht, wird die Forderung nach Wachstum mit der Forderung nach Nachhaltigkeit kombiniert: nachhaltiges oder "grünes" Wachstum (IHK 2015). Wissenschaftler wie Niko Paech gehen aber weiter und stellen Wachstum als Leitmotiv von (wirtschaftlicher) Entwicklung grundsätzlich in Frage. Ihr Ziel ist eine Post-Wachstums-Ökonomie (Paech 2018), die sich an einer "Ethik des Genug" orientiert.
    Solch eine "Ethik des Genug" wird seit geraumer Zeit sowohl vom Ökumenischen Rat der Kirchen als auch von führenden Kirchenvertretern gefordert. Sie ist aus der Überzeugung geboren, dass "Leben in voller Genüge" (Joh 10,10) mehr bedeutet als viel zu besitzen. "Gut leben" bedeutet nicht "viel haben". "Es geht also um Gewinn an Lebensqualität trotz oder gerade im Verzicht auf materielle Güter. In den Kirchen ist diese Wahrnehmung von Verzicht eine ureigene christliche Tradition" (a.a.O. EKD 2015: 88).
    Eine "Ethik des Genug" wird in der Diskussion um die Zukunft der Landwirtschaft mindestens in zwei Momenten relevant: Zum einen wenn es um die Frage geht, welche Produkte in welchem Umfang zu welcher Zeit verfügbar sein müssen (> saisonal und regional angepasster Konsum), zum anderen bei der Frage nach angemessenen Formen der Tierhaltung. Befürworter der intensiven Tierhaltung betonen, dass nur auf diese Weise die hohe Nachfrage nach tierischem Eiweiß befriedigt werden könne. Ernährungswissenschaftler dagegen weisen darauf hin, dass für eine ausgewogene Ernährung 300 bis 600 Gramm Fleisch pro Woche (!) genug seien (DGE 2018). Wer sich an diese Regel hält, kann auch als Durchschnittsverdiener den höheren Preis für Fleisch aus artgerechter Tierhaltung zahlen...

    • 1Etwa die Initiative Tierwohl des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Kooperation mit dem Lebensmitteleinzelhandel, https://www.bmel.de/DE/Tier/Tierwohl/tierwohl_node.html und https://www.initiative-tierwohl.de, aufgerufen am 13.8.2018, oder das zweistufige Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutzbundes: www.tierschutzlabel.de, aufgerufen am 13.8.2018.

    Die Diskussion um die Landwirtschaft der Zukunft ist von einer Vielzahl von Interessens- und Werte-Konflikten geprägt (s.o. Basisinformationen). Das Thema "Landwirtschaft" eignet sich daher hervorragend, um Problematik und Notwendigkeit ethischer Urteilsfindung deutlich zu machen.
    Ich habe in verschiedensten Zusammenhängen (von Schulklassen bis zu Veranstaltungen des Bauernverbandes) gute Erfahrung damit gemacht, zunächst einmal die unterschiedlichen Akteure im Feld ("Stakeholder") mit ihren jeweiligen Interessen zu identifizieren und zu visualisieren und dann nach den hinter diesen Interessen stehenden Werthaltungen zu fragen. Die Notwendigkeit des Diskutierens und Abwägens wird hier dann schnell deutlich. In einem zweiten Schritt kann die Gruppe daher dann Wege der Entscheidungsfindung mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen durchspielen.
    In Bayern besteht aufgrund des Programms "Erlebnis Bauernhof" des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für jedes Schulkind der Grundschul- und Übergangsklassen der 2. bis 4. Jahrgangsstufe sowie für Förderschulkinder aller Jahrgangsstufen die Möglichkeit, an einem kostenfreien Lernprogramm auf einem Bauernhof teilzunehmen. Im Mittelpunkt dieser Hofbesuche steht in der Regel die Produktion von Lebensmitteln. Lehrerinnen und Lehrer können in Vorbereitung oder Nacharbeit des Besuches darauf achten, den Schülerinnen und Schülern die multifunktionale Bedeutung der Landwirtschaft im 21. Jahrhundert zu vermitteln und sie für die nötigen ethischen Abwägungen – auch im eigenen Konsument*innenverhalten – zu sensibilisieren und zu befähigen.

    Bpb (Hg.): Art. Eigentum, in: Duden Wirtschaft von A bis Z. Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. Mannheim 62016, online aufrufbar unter: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-der-wirtschaft/19141/eigentum, zuletzt aufgerufen am 21.11.2018.
    DBV (Hg.): Situationsbericht 2017/18. Trends und Fakten zur Landwirtschaft, online aufrufbar unter: https://media.repro-mayr.de/00/709600.pdf, 2017, zuletzt aufgerufen am 21.11.2018.
    DGF (Hg.): Vollwertig essen und trinken nach den 10 Regeln der DGE, online aufrufbar unter: https://www.dge.de/ernaehrungspraxis/vollwertige-ernaehrung/10-regeln-der-dge/, zuletzt aufgerufen am 21.11.2018.
    EKD (Hg.): Die Erde ist des Herrn und was darinnen ist. Biopatente und Ernährungssicherung aus christlicher Perspektive, Hannover 2012, online aufrufbar unter: https://www.ekd.de/ekdtext_115.htm, zuletzt aufgerufen am 21.11.2018.
    EKD (Hg.): Unser tägliches Brot gib uns heute. Neue Weichenstellung für Agrarentwicklung und Welternährung, Hannover 2015, online aufrufbar unter: https://www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/ekd_texte_121.pdf, zuletzt aufgerufen am 21.11.2018.
    FAO (Hg.): Family farmers. Feeding the world, caring fort he earth, 2014, online aufrufbar unter: https://www.weltagrarbericht.de/fileadmin/files/weltagrarbericht/GlobalAgriculture/SmallholdersFeedingtheworld.pdf, zuletzt aufgerufen am 21.11.2018.
    FAO (Hg.): The state of food and agriculture. Leveraging food systems for inclusive rural transformation, 2017, online aufrufbar unter: http://www.fao.org/3/a-i7658e.pdf, zuletzt aufgerufen am 21.11.2018.
    Grimm, H./ Wild, M.: Tierethik zur Einführung, Hamburg 2016.
    Luther, M..: Luthers Kleiner Katechismus, Darmstadt 1661, online aufrufbar unter: https://www.ekd.de/Kleiner-Katechismus-Zweite-Hauptstuck-13471.htm, zuletzt aufgerufen am 22.11.2018.
    IHK (Hg.): Art. Green Groth, Green Economy, Green New Deal, in: Lexikon der Nachhaltigkeit, 2015, online aufrufbar unter: https://www.nachhaltigkeit.info/artikel/green_growth_green_economy_green_new_deal_1842.htm, zuletzt aufgerufen am 22.11.2018.
    Mimkes, P.: Menschenrecht auf Nahrung, o.J., online unter: https://www.fian.de/themen/recht-auf-nahrung/, [Stand: 22.11.2018].
    o.V.: Das Lexikon bedrohter Tier- und Pflanzenarten, o.J., online aufrufbar unter: https://www.wwf.de/themen-projekte/artenlexikon/, zuletzt aufgerufen am 21.11.2018.
    o.V.: Nitrat im Wasser. Umwelthilfe verklagt Bundesregierung, o.J., online aufrufbar unter: https://www.sueddeutsche.de/news/wissen/umwelt-nitrat-im-wasserumwelthilfe-verklagt-bundesregierung-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180717-99-192236, zuletzt aufgerufen am 21.11.2018.
    Paech, N.: Grundzüge einer Postwachstumsökonomie, 2018, online aufrufbar unter: http://www.postwachstumsoekonomie.de/material/grundzuege/, zuletzt aufgerufen am 22.11.2018.
    Papst Franziskus: Enzyklika Laudato si‘. Über die Sorge für das gemeinsame Haus, Rom 2015, online aufrufbar unter: https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse_2015/2015-06-18-Enzyklika-Laudato-si-DE.pdf, zuletzt aufgerufen am 22.11.2018.
    PETA Deutschland e.V (Hg.): Tierrechte, o.J., online aufrufbar unter: https://www.peta.de/tierrechte, zuletzt aufgerufen am 21.11.2018.
    Schmitthenner, U (Hg.): Ökumenische Weltversammlung in Seoul 1990. Arbeitsbuch für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung, Frankfurt/Essen 1990.
    Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.): Der bedrohte Boden. Ein Expertentext aus sozialethischer Perspektive zum Schutz des Bodens, Bonn 2016, online aufrufbar unter http://www.lienkamp-berlin.de/resources/dbk_boden_2016.pdf, zuletzt aufgerufen am 21.11.2018.
    Uba (Hg.): Biodiversität, 2014, online aufrufbar unter https://www.umweltbundesamt.de/das-uba/was-wir-tun/forschen/umwelt-beobachten/biodiversitaet#textpart-1, zuletzt aufgerufen am 21.11.2018.
    Vogt, M.: Prinzip Nachhaltigkeit. Ein Entwurf aus theologisch-ethischer Perspektive, München 2009.

     

    Links

    https://funkkolleg-biologie.de/themen/18-artenschwund-die-geschichte-der-biodiversitaet/
    https://de.wikipedia.org/wiki/Biodiversit%C3%A4t
    https://www.brot-fuer-die-welt.de/projekte/indien-saatgutbank/
    http://www.bpb.de/gesellschaft/umwelt/bioethik/176364/tierethische-positionen?p=all

    Veröffentlicht am 20.12.2018 (Version 1.0).

    Zitierweise:
    Schürger, W.: Art. "Landwirtschaft" (Version 1.0 vom 20.12.2018), in: Ethik-Lexikon, verfügbar unter: https://www.ethik-lexikon.de/lexikon/landwirtschaft.